Ein förmlicher Beschluss der Europäischen Kommission, dass ein Nicht-EU-Land ein im Wesentlichen gleichwertiges Datenschutzniveau bietet, sodass Datenübermittlungen dorthin frei möglich sind.
Mit einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission können personenbezogene Daten in das betreffende Land fließen, als blieben sie in der EU, ohne zusätzliche Garantien wie Standardvertragsklauseln. Grundlage sind die Gesetze, die Aufsicht und der Rechtsschutz für Betroffene im Land.
Angemessenheitsbeschlüsse werden regelmäßig überprüft und können angefochten oder widerrufen werden. Organisationen sollten sie daher nicht als dauerhafte Garantie betrachten.
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