Die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Land außerhalb der EU oder des EWR, die die DSGVO nur unter bestimmten Garantien erlaubt.
Die DSGVO beschränkt die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der EU oder des EWR, sofern das Zielland kein angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Übermittlungen können sich auf einen Angemessenheitsbeschluss, auf Garantien wie Standardvertragsklauseln oder auf bestimmte Ausnahmen stützen.
Häufig benötigen Organisationen zusätzlich eine Folgenabschätzung der Übermittlung, um zu bestätigen, dass die Daten im Zielland auch in der Praxis geschützt sind.
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