Eine Rechtsgrundlage der DSGVO, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten erlaubt, wenn die Interessen der Organisation nicht von den Rechten der Person überwogen werden.
Das berechtigte Interesse ist eine der sechs Rechtsgrundlagen der DSGVO. Wer sich darauf stützt, muss eine Abwägung vornehmen: Die Organisation dokumentiert ihren Zweck, prüft die Erforderlichkeit der Verarbeitung und wägt sie gegen die Rechte und vernünftigen Erwartungen der Person ab.
Es bietet Spielraum für Tätigkeiten wie Betrugsprävention oder Netzsicherheit, ist aber kein Freibrief. Die Abwägung, oft als Interessenabwägung bezeichnet, muss festgehalten werden.
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