Aufzeichnungen, Aussagen und andere überprüfbare Informationen, die ein Auditor nutzt, um die Erfüllung von Anforderungen zu beurteilen.
Auditnachweise sind die faktische Grundlage einer Auditschlussfolgerung. Dazu zählen Dokumente, Protokolle, Screenshots, Tickets und Antworten aus Interviews, die anhand der Auditkriterien geprüft werden können. Nachweise müssen relevant und überprüfbar sein, nicht anekdotisch.
Für eine Organisation besteht die praktische Aufgabe darin, Nachweise leicht bereitstellbar zu machen: Eine Maßnahme, die wirkt, aber nicht belegt werden kann, führt dennoch zu einer Feststellung.
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