Einsatzformen von KI, die die EU-KI-Verordnung vollständig verbietet, weil sie ein unannehmbares Risiko für die Grundrechte darstellen.
Die EU-KI-Verordnung definiert eine oberste Stufe unannehmbarer Risiken, die verboten sind. Beispiele sind Social Scoring durch Behörden, manipulative Techniken, die Schaden verursachen, das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zum Aufbau von Erkennungsdatenbanken sowie bestimmte Einsätze biometrischer Echtzeit-Fernidentifizierung.
Da hierfür die höchsten Sanktionen drohen, sollten Organisationen jeden geplanten KI-Einsatz gegen die Verbotsliste prüfen, bevor sie weiter investieren.
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