Eine Bewertung der Datenschutzrisiken einer Verarbeitung, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Personen mit sich bringt.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist nach der DSGVO erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten von Personen birgt, etwa umfangreiches Profiling oder systematische Überwachung. Sie beschreibt die Verarbeitung, beurteilt Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit und bewertet und mindert die Risiken.
Bleibt nach der Minderung ein erhebliches Risiko bestehen, muss die Organisation vor Beginn der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultieren.
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