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Glossar · Datenschutz

Datenschutzbeauftragter (DSB)

Eine unabhängige Fachperson, die eine Organisation zu Datenschutzpflichten berät und die Einhaltung der DSGVO überwacht.

Den Begriff in der Praxis einordnen: Datenschutzmanagement

Ein Datenschutzbeauftragter berät zum Datenschutzrecht, überwacht die Einhaltung, schult Mitarbeitende und ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und betroffene Personen. Die DSGVO verlangt einen DSB für bestimmte Organisationen, etwa öffentliche Stellen oder solche mit umfangreicher Überwachung.

Die Rolle muss unabhängig und frei von Weisungen zur Ausübung ihrer Aufgaben sein und darf für die Erfüllung ihrer Pflichten nicht benachteiligt werden.

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