Grenzen
Vier Punkte brauchen weiterhin menschliche Prüfung
Ein kurzer Fragebogen kann nicht jede Schwelle, Ausnahme und tatsächliche Abhängigkeit im BSIG abbilden. Nutzen Sie diese Lücken als Prüfliste, bevor Sie sich auf das Ergebnis stützen.
Genaue Einrichtungsart
Die Sektorauswahl ist breiter als die Einrichtungsarten in den Anlagen 1 und 2. Die allgemeine Auswahl „Verarbeitendes Gewerbe“ bedeutet zum Beispiel nicht, dass jeder Hersteller erfasst ist; entscheidend sind die tatsächlichen Waren oder Dienste.
Vollständige Größenprüfung
Der Checker fragt die Bilanzsumme nicht ab. Wo § 28 eine finanzielle Schwelle vorsieht, müssen sowohl die genannte Umsatz- als auch die Bilanzsummengrenze geprüft werden; der Umsatz allein ist nur ein Warnsignal.
Verbund- und Zuständigkeitsdaten
Mitarbeitenden- und Finanzdaten können nach Empfehlung 2003/361/EG Daten von Partner- oder verbundenen Unternehmen einschließen. Niederlassung, Hauptniederlassung, angebotene Dienste und größenunabhängige Sonderfälle können Zuständigkeit und Einstufung ebenfalls beeinflussen.
Nachweise und Sektorregeln
Die Angaben zur Bereitschaft sind Selbstauskünfte und testen keine Wirksamkeit. DORA-, Telekommunikations-, Energie- und andere sektorspezifische Vorschriften oder Ausnahmen können die anwendbaren Pflichten ändern. Maßgeblich sind aktuelles Recht, BSI-Hinweise und qualifizierte Beratung.