Das DSGVO-Recht von Personen, ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen Format zu erhalten und an einen anderen Anbieter zu übermitteln.
Artikel 20 DSGVO erlaubt Personen, die einer Organisation bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem maschinenlesbaren Format zu erhalten und, soweit machbar, direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen. Das gilt für eine auf Einwilligung oder Vertrag gestützte, automatisierte Verarbeitung.
Das Recht soll Bindungseffekte verringern und Personen mehr Kontrolle geben. Seine Erfüllung erfordert Exportfunktionen und eine klare Eingrenzung der infrage kommenden Daten.
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