Das DSGVO-Recht von Personen, ihre personenbezogenen Daten unter bestimmten Voraussetzungen löschen zu lassen, auch Recht auf Vergessenwerden genannt.
Nach Artikel 17 DSGVO kann eine Person verlangen, dass eine Organisation ihre personenbezogenen Daten löscht, etwa wenn sie nicht mehr benötigt werden, die Einwilligung widerrufen wurde oder die Verarbeitung unrechtmäßig war. Die Organisation muss dem nachkommen, sofern keine Ausnahme greift, etwa eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht.
Eine Löschung umzusetzen erfordert das Wissen, wo Daten liegen, einschließlich Backups und Auftragsverarbeitern. Deshalb sind Datenlandkarten und Aufbewahrungsregelungen wichtig.
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