Entscheidungen, die allein durch automatisierte Verarbeitung ohne wesentliches menschliches Zutun getroffen werden und die die DSGVO bei rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung beschränkt.
Artikel 22 DSGVO gibt Personen das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung einschließlich Profiling unterworfen zu werden, wenn diese rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung entfaltet, etwa eine automatische Kreditablehnung. Ausnahmen bestehen, erfordern aber Garantien wie das Recht auf menschliches Eingreifen und auf Anfechtung der Entscheidung.
Dies überschneidet sich stark mit der EU-KI-Verordnung, in der Hochrisiko-Systeme mit solchen Entscheidungen zusätzliche Governance- und Transparenzpflichten haben.