Eine unabhängige öffentliche Stelle, die das Datenschutzrecht durchsetzt, Beschwerden bearbeitet und nach der DSGVO Bußgelder verhängen kann.
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine oder mehrere Aufsichtsbehörden, oft Datenschutzbehörden genannt, die für die Überwachung und Durchsetzung der DSGVO zuständig sind. Sie untersuchen Beschwerden, geben Hinweise, genehmigen bestimmte Übermittlungen und können Abhilfemaßnahmen sowie hohe Bußgelder verhängen.
Organisationen müssen ihre federführende Behörde benennen und mit ihr zusammenarbeiten können, einschließlich der Meldung bestimmter Datenschutzverletzungen binnen 72 Stunden.
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