Ein Dritter, den ein Auftragsverarbeiter beauftragt, eine bestimmte Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen durchzuführen.
Wenn ein Auftragsverarbeiter, etwa ein SaaS-Anbieter, ein weiteres Unternehmen zur Erbringung seines Dienstes einsetzt, beispielsweise einen Cloud-Hoster, ist dieses Unternehmen ein Unterauftragsverarbeiter. Die DSGVO verlangt die Genehmigung des Verantwortlichen und dass dieselben Datenschutzpflichten vertraglich weitergegeben werden.
Eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter zu führen und Kunden über Änderungen zu informieren ist eine übliche vertragliche und Transparenzanforderung.
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