Zum Inhalt springen

Anforderungen

Sicherheitsanforderungen an Lieferanten konkret vereinbaren

Kontrollziele werden erst steuerbar, wenn Umfang, Frist, Evidenz, Meldeweg und Folgen einer Abweichung zum konkreten Service passen.

Zurück zu TPRMWissen

9 Minuten Lesezeit · Fachlicher Stand 21.07.2026

Anforderungen müssen prüfbar formuliert sein

Aussagen wie „angemessene Sicherheit“ brauchen eine operative Konkretisierung. Definieren Sie etwa Fristen für kritische Schwachstellen, Meldewege für Vorfälle, erforderliche Wiederanlaufziele und vorzulegende Nachweise.

Technik und Governance gehören zusammen

UP KRITIS strukturiert mögliche Anforderungen unter anderem über Schwachstellen- und Patchmanagement, Systemhärtung, Fernzugriff, sichere Entwicklung, Betrieb, Vorfallmeldung, Audits und nichttechnische Sicherheit.

  • Rollen, Ansprechpartner und Eskalation
  • Schwachstellen-, Patch- und Incident-Fristen
  • Unterauftragnehmer und Änderungsanzeige
  • Audit, Datenrückgabe, Löschung und Exit

Verwendete Quellen

Zurück zu TPRMWissen