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Vorfälle

Datenschutzverletzung: Die ersten 72 Stunden arbeitsfähig organisieren

Nicht jeder Sicherheitsvorfall ist meldepflichtig. Jeder Verdacht braucht aber eine schnelle, dokumentierte Bewertung von Daten, Folgen und Gegenmaßnahmen.

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8 Minuten Lesezeit · Fachlicher Stand 21.07.2026

Die Uhr beginnt mit belastbarer Kenntnis

Die Organisation muss Vorfälle so eskalieren, dass Datenschutz, Sicherheit, Recht und Fachbereich rechtzeitig bewerten können. Wo eine Meldung erforderlich ist, sieht die DSGVO grundsätzlich eine Meldung möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntnis vor.

Bewertung und Eindämmung laufen parallel

Betroffene Daten und Personen, Umfang, Schutzmaßnahmen, mögliche Folgen und bereits eingeleitete Gegenmaßnahmen werden fortlaufend dokumentiert. Auch die Entscheidung gegen eine Meldung benötigt eine nachvollziehbare Begründung.

  • Ereignis sichern und weitere Offenlegung begrenzen
  • Datenarten, Betroffene und mögliche Folgen bestimmen
  • Melde- und Benachrichtigungspflichten bewerten
  • Entscheidungen, Zeitpunkte und Maßnahmen protokollieren

Verwendete Quellen

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