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Rechtmäßigkeit

Rechtsgrundlage, Zweckbindung und Datenminimierung zusammen prüfen

Eine Rechtsgrundlage legitimiert keinen beliebigen Datenumfang. Zweck, Erforderlichkeit und Transparenz müssen als eine Entscheidung dokumentiert werden.

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8 Minuten Lesezeit · Fachlicher Stand 21.07.2026

Der Zweck kommt vor der Datensammlung

Ein konkreter Zweck macht prüfbar, welche Daten wirklich benötigt werden, wer sie verwenden darf und wann sie nicht mehr erforderlich sind. Unbestimmte Vorratszwecke verhindern diese Abgrenzung.

Jede Rechtsgrundlage hat eigene Bedingungen

Vertrag, gesetzliche Pflicht, berechtigtes Interesse oder Einwilligung sind keine austauschbaren Etiketten. Dokumentieren Sie Voraussetzungen, Abwägungen, Widerrufs- oder Widerspruchsmöglichkeiten und die dazu passende Information.

  • Zweck in Alltagssprache formulieren
  • Datenfelder gegen Erforderlichkeit prüfen
  • Rechtsgrundlage und Nachweis festhalten
  • Zweckänderungen als neue Entscheidung behandeln

Verwendete Quellen

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