Betrieb
Betroffenenrechte und Löschung in echte Betriebsprozesse übersetzen
Fristen lassen sich nur halten, wenn Identifikation, Suche, Entscheidung, Ausführung und Nachweis über Systeme und Verantwortliche hinweg vorbereitet sind.
9 Minuten Lesezeit · Fachlicher Stand 21.07.2026
Anfragen brauchen einen Ende-zu-Ende-Prozess
Ein zentraler Eingang allein genügt nicht. Zuständigkeiten, Identitätsprüfung, Systemsuchen, rechtliche Bewertung, Antwort und Dokumentation müssen in einer Fristenlogik verbunden sein.
Löschregeln folgen Zweck und Aufbewahrungspflichten
Für Datenkategorien wird festgelegt, wann der Zweck endet, welche gesetzlichen Aufbewahrungen entgegenstehen und wie Löschung oder Anonymisierung technisch ausgelöst und nachgewiesen wird.
- System- und Datenverantwortliche benennen
- Fristen mit Startpunkt statt nur Dauer definieren
- Backups und Archive ausdrücklich einbeziehen
- Ausnahmen, Sperrung und Löschprotokoll regeln
Verwendete Quellen
- Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 · EU · konsolidierte Fassung prüfen
- Kurzpapiere der Datenschutzkonferenz · DSK
- Guidelines for Controllers and Processors · EDPB
- DSMS-, VVT-, DSFA- und Vorfallmuster · KaitoSec